SEG Mobility Rhens
Partner am Mittelrhein
<font color="#75B841">SEG-MOBILITY</font> - Begeisterung mit Antrieb Der <font color="#75B841">SEGWAY i2</font> - Revolution auf zwei Rädern <font color="#75B841">SEG-MOBILITY</font> - Touren und Events <font color="#75B841">SEG-MOBILITY</font> - Individuelle Tourenplanung <font color="#75B841">SEG-MOBILITY</font> - Verkauf, Vermietung und Probefahrten

Haftungsausschluss



Die Benutzung der SEGWAY Fahrzeuge, das Betreten des Parcours oder der Tourstrecke und der dortige Aufenthalt, sowie die Teilnahme an allen Aktivitäten geschehen ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

Die Fahrt auf dem Fahrzeug sowie die Teilnahme eines Parcours oder einer Tour ist nur für denjenigen/diejenige gestattet, der/die diesen Haftungsausschluss und die Sicherheitsregeln zur Kenntnis genommen und unterschrieben hat.

Der Betreiber / Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die insbesondere durch den Betrieb von SEGWAY Fahrzeugen entstehen, es sei denn, die Schäden sind durch den Betreiber / Vermieter oder dessen Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten, sofern und soweit die Schäden durch den Betreiber / Vermieter oder dessen Mitarbeiter verschuldet sind.

Jede/r Benutzer/in der Fahrzeuge trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die durch Ihn/Sie oder der von Ihm/Ihr gesteuerten Fahrzeuge verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Die Benutzung der SEGWAY Fahrzeuge ist Personen nicht gestattet, die an körperlichen Gebrechen leiden, oder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen. Schwangeren Frauen oder Personen mit Herzproblemen und/oder Bluthochdruck wird ausdrücklich von der Nutzung der SEGWAY Fahrzeuge abgeraten.

Bei der Benutzung der SEGWAY Fahrzeuge ist den Anweisungen des Betreibers / Vermieters Folge zu leisten. Für Schäden, die durch eigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entstehen oder dadurch entstehen, dass Anweisungen vom Betreiber / Vermieter oder deren Mitarbeitern nicht Folge geleistet wird, übernimmt der Betreiber / Vermieter keine Haftung.

Der Selbstkostenbehalt bei Beschädigung an einem der SEGWAY Fahrzeuge beträgt 250,00 EUR und ist von dem/der Fahrer/in bzw. Mieter/in zu zahlen.

Gegenüber Unternehmern ist auch die Haftung aus leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ausgeschlossen.

Das Fahren mit Gelände-SEGWAYs X2 oder XT ist nur auf Privatgelände mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt. Bei Touren mit Straßen-SEGWAYs I2 im öffentlichen Straßenverkehr ist die Zulassungsverordnung, insbesondere in Hinblick auf die freigegebenen Verkehrsflächen, vor Fahrtbeginn zur Kenntnis zu nehmen.

Kontakt

Freedback

Herr Germann D. aus Neunkirchen
Betr: Riesling-Genuss-Tour am 13.10.2012. Das war eine wunderbare Tour bei bestem...
Peter Marco H. aus Remscheid
Danke für die tolle Tour am Samstag und die perfekt geplante Pause an der Schutzhütte :))
Christel P.
Hallo Herr Schüller, die Tour gestern war der absolute Erfolg. Jeder hatte einen...

Segway Gutscheine

© 2013 SEG Mobility - Ihr Segway Partner am Mittelrhein Rhens | Datenschutz | Impressum | Kontakt | Login |
Datenschutz

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.